Radmarathon-Teilnahmebedingungen
Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer!
Mit der Teilnahme am Kapfensteiner Radmarathon wird folgenden Bestimmungen zugestimmt:
Die Veranstalter lehnen jegliche Haftung gegen sich selbst oder Dritte vor, während und nach der Veranstaltung ab. Die Teilnahme
am Kapfensteiner Radmarathon erfolgt auf eigene Gefahr. Auf der gesamten Strecke ist die StVO ausnahmslos einzuhalten! Beim
Kapfensteiner Radmarathon handelt es sich um eine Radtouristik-Veranstaltung. Anordnungen der Exekutive, Feuerwehr oder Ordner
sind unbedingt Folge zu leisten. Das Tragen eines sicherheitsgeprüften Sturzhelmes ist Pflicht! Für die Wahrung der Gesundheit ist jeder
Teilnehmer selbst verantwortlich. Da die Teilnehmer dieser Radtouristikveranstaltung den Regeln und Gesetzen der STVO unterliegen,
wird der Veranstalter bei Verstößen der Exekutive Namen und Anschrift der betreffenden Teilnehmer bekannt geben. Die Startnummer ist
daher gut sichtbar anzubringen, ist dies nicht der Fall, behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen von der
Veranstaltung auszuschließen.