Radmarathon-Teilnahmebedingungen

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer!

 

Mit der Teilnahme am Kapfensteiner Radmarathon wird folgenden Bestimmungen zugestimmt:

Die Veranstalter lehnen jegliche Haftung gegen sich selbst oder Dritte vor, während und nach der Veranstaltung ab. Die Teilnahme

am Kapfensteiner Radmarathon erfolgt auf eigene Gefahr. Auf der gesamten Strecke ist die StVO ausnahmslos einzuhalten! Beim

Kapfensteiner Radmarathon handelt es sich um eine Radtouristik-Veranstaltung. Anordnungen der Exekutive, Feuerwehr  oder Ordner

sind unbedingt Folge zu leisten. Das Tragen eines sicherheitsgeprüften Sturzhelmes ist Pflicht! Für die Wahrung der Gesundheit ist jeder

Teilnehmer selbst verantwortlich. Da die Teilnehmer dieser Radtouristikveranstaltung den Regeln und Gesetzen der STVO unterliegen,

wird der Veranstalter bei Verstößen der Exekutive Namen und Anschrift der betreffenden Teilnehmer bekannt geben. Die Startnummer ist

 daher gut sichtbar anzubringen, ist dies nicht der Fall, behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen von der

Veranstaltung auszuschließen.